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Förderrunde 2025-1: Ehrenamt stärken

Antrag stellen

Alles auf einen Blick

Das Ziel des Förderprogramms ist es, Projekte zu unterstützen, die das lokale und soziale Engagement junger Menschen stärken und positive Veränderungen in ihrem Umfeld bewirken können. Solidaritätsprojekte setzen auf Eigeninitiative, um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und Solidarität in der Gemeinschaft zu fördern.
Die Projekte sollten nicht nur das persönliche Wachstum der Beteiligten fördern, sondern auch langfristig zur sozialen Entwicklung beitragen und anderen als Inspiration dienen. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die:

  • einen klaren sozialen Nutzen aufweisen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen,
  • von einer Gruppe junger Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren eigenständig initiiert und durchgeführt werden,
  • in direktem Bezug zur Gemeinschaft stehen und deren Zusammenhalt fördern,
  • innovative Lösungsansätze und kreative Herangehensweisen nutzen, um eine positive Wirkung auf gesellschaftlicher Ebene zu erzielen.


Das wird nicht gefördert:

  • Projekte, die keinen klaren Mehrwert für die Gemeinschaft bieten oder lediglich persönliche Interessen verfolgen,
  • Investitionen in private oder rein kommerzielle Zwecke,
  • Vorhaben, die nur kurzfristige oder oberflächliche Effekte erzielen, ohne nachhaltigen Nutzen für die Gemeinschaft,
  • Personalausgaben für Angestellte, Eigenleistungen sowie Kosten, die nicht direkt mit der Umsetzung des Projekts verbunden sind.

Wer kann gefördert werden

Junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die in einer Gruppe von mindestens fünf Personen ein Solidaritätsprojekt im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps initiieren und umsetzen. Die Gruppe sollte aus Deutschland stammen, und der Hauptanteil der Aktivitäten muss im Inland stattfinden.

Die Förderleistung

Die Leistungen im Überblick:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Unterstützung der Projektumsetzung,
  • Pauschalförderung von 7.560,00 Euro.


Förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten
  • Honorare
  • Technik
  • Mietautos/Transportmittel
  • Veranstaltungsräume
  • Software zur Projektumsetzung
  • Verpflegung
  • Unterkunftskosten
  • Allgemeine Sachkosten und Verbrauchsmittel zur Projektumsetzung

Welche Unterlagen braucht es für den Antrag - Downloadcenter

  • Bankkonto für Projektaktivität, welches ausschließlich für das Projekt genutzt wird
  • Teilnehmenden Tabelle

Antragsfristen 2025

Für 2025 gibt es insgesammt 3 Antragsfristen, dies sind folgende


  • 20. Februar 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2025
  • 20. April 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.08. und 31.12.2025
  • 20. September 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2026

zum Antrag

Häufig gestellte Fragen

  • Eine Projektidee
  • Eine Gruppe von 5 Jugendlichen bis 30. Jahren
  • Eine ProjektgruppenleiterIn, welche ein Konto eröffnet für die Gruppe, welches als Projektkonto fungiert


Die Förderquote liegt bei bis zu 80%. Diese hängt jedoch auch von der Projektidee von dem Engagement der ProjektgruppenmitgliederInnen ab.


Nein, bei den Fördermitteln handelt es sich um eine pauschale Förderung. Einen Finanzierungsplan oder ähnliches brauchen wir sowohl für die Beantragung als auch während der Durchführung des Projektes nicht. Wie die Projektgruppe die Projektgelder einsetzen möchte, obliegt alleinig der Projektgruppe. 


Die Projektlaufzeit beträgt in jedem Projekt immer 12 Monate. In diesem 12 Monate muss das Projekt in jedem Monat Aktivität vorweisen können, wie auch im Förderantrag beschrieben.


Generell gilt, schreibe soviel das eine Person, welche dein Projekt nicht kennt weiß, was du tun willst. Wenn du es schaffst, mit weniger Worten zu sagen, was du tun willst, ist es in Ordnung weniger zu schreiben, solange der Punkt klar erkennbar ist. Du musst beschreiben und bei jedem Monat etwas variieren. 


Die Fördermittel werden direkt durch die Europäische Union auf dein Projektkonto überwiesen, dies erfolgt meist direkt zum Projektstart.


Deine Förderung wird auf dein Projektkonto, welches du uns eingereicht hast überwiesen. 

Wenn du eine Projektgruppe ohne Organisation bist, dann musstest du während der Beantragung der Fördermittel ein neues privates Bankkonto für dich eröffnen, welches nicht anders genutzt wird.


Direkt nach erfolgreicher Beantragung erhältst du eine Bestätigung, dass der Antrag formgerecht übermittelt worden ist. Den Förderbescheid für die Bewilligung oder Ablehnung erhältst du erfahrungsgemäß drei Wochen bevor das Projekt startet.


Du erhältst durch die Europäische Union einen Brief zugeschickt, in dem der Bewilligungsbescheid übermittelt wird. Dies erfolgt ebenso per E-Mail. In diesem Brief ist ebenso der Fördermittelvertrag, diesen musst du unterschreiben und zurückschicken. Hast du dies getan, bekommst du die Projektgelder überwiesen.


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Unser Institut

Bürokratie abbauen

 Als Institut arbeiten wir daran, bürokratische Antragsprozesse zu vereinfachen und gemeinsam mit Behörden und privatrechtlichen Akteuren zusammen, Projekte zu entwickeln und die Umsetzung zu begleiten. 

Öffentliche Trägerschaften

Häufig sind Fördergeldbeantragungsverfahren kompliziert, zeitaufwendig und intransparent. Wir setzen an dieser Stelle an und sind selbst beauftragt, diese Probleme zu lösen. Für europäische Förderprogramme leisten wir somit einen entscheidenden Dienst, um Programme für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, damit alle profitieren können. 

Finanzverwaltung und Datenschutzgrundbestimmungen

Digitale Finanzverwaltung und Datenschutzgrundbestimmungen sind regelmäßig Themen die es Unternehmen und Privatpersonen sowie Jugendgruppen Schwierigkeiten bereitet erfolgreich Fördermittel Anträge zu stellen, da die EU Anforderungen einschüchternd wirken können. 

Kontaktdaten

Kontaktformular

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